Ganzheitliches Lernen mit Kopf, Herz und Hand
HERZLICH WILLKOMMEN !
Schön, dass Sie sich für unsere Schule interessieren.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über unser Schulprogramm,
aktuelles aus unserem Schulleben und wichtige Termine informieren.
Außerdem finden Sie im Bereich Bewegte Schule
und im Bereich Schulanmeldung genauere
Informationen.
Das Team der Grundschule Oelsa
Mitteilung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Hiermit bitten wir die Eltern, deren Kinder bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, zur formalen Anmeldung in die Grundschule Oelsa zu kommen.
Montag, den 09.09.2024 von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag, den 10.09.2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Zum Schulbezirk der Grundschule Oelsa gehören die Ortsteile Rabenau, Oelsa, Karsdorf, Spechtritz, Lübau und Obernaundorf.
Sollten Sie ihr Kind außerhalb des zuständigen Schulbezirkes oder an einer Privatschule vormerken lassen, sind sie trotzdem verpflichtet den zukünftigen Schulanfänger zunächst an unserer Grundschule anzumelden.
Die entsprechenden Formblätter erhalten Sie im August 2024 über die Kindereinrichtungen oder auf Anfrage in unserem Sekretariat (Tel. 0351/6491677).
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde im Original oder eine Kopie sowie erforderliche Erklärungen zur Sorgeberechtigung vorzulegen.
Es besteht auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Einschulung für die Kinder, welche bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden werden.
Kommen Sie bitte auch in diesem Fall zu einem der oben genannten Termine.
Für Fragen zur Einschulung stehe ich Ihnen mit meinem Team gern zur Verfügung.
Kerstin Rossin
Schulleiterin
Oelsa, 07.05.2024
Schulfreier Tag
Im Schuljahr 2024/2025 ist der schulfreie Tag am 04.10.2024.
Information zur Schülerbeförderung Schuljahr 2024/25
Oelsa, 13.03.24
Sekretariat Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr
Telefon 0351 / 649 16 77
Fax
0351 / 64 64 405
E-Mail
schule-oelsa[at]t-online.de
Telefon Hort 0351 / 460 18 28
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19.August 2022 (Sächs-GVBI.S.486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbare Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.