| Anmeldetermin |
Im September des letzten Kindergartenjahres |
|
| Erforderliche Anmeldeunterlagen |
|
| Einzugsbereich |
|
| Schulpflicht |
Kinder, die bis zum 30. Juni des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Einzugsbereichs anzumelden. Kinder, die das sechste Lebensjahr später als zum Stichtag am 30. Juni vollenden, können mit einem Antrag auf vorzeitige Einschulung ebenfalls angemeldet werden Der Antrag ist an die Schule des Einzugsbereichs zu richten. Die Eignung des Kindes wird bei einer schulärztlichen Untersuchung geprüft. |
| Das Schulvorbereitungsjahr |
Die Kinder unserer Kooperationskindergärten besuchen die Schule gemeinsam mit ihren Erzieherinnen mehrmals im Vorschuljahr um am vorschulischen Angebot teilzunehmen. In der Schule erhalten die Kinder dann erste Einblicke in die Werkstattarbeit. Außerdem sind folgende Termine wichtig: |
|
| Bitte melden Sie ihr Kind auch bei uns an, wenn es später eine andere Grundschule besuchen soll! |